Das ganze Spektrum!
Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Ihr Anliegen ist unsere Herausforderung, und zwar langfristig und mit umfassendem Service. Bei der Lösung Ihres Anliegens schöpfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um Ihren Erfolg zu sichern.
Wir sind bundesweit marktbekannt für unsere innovativen, maßgeschneiderten Lösungen, für unsere umfassende Genehmigungs-„Diplomatie“ und unsere eigenen, hochklassigen Gesetzgebungs-Vorschläge. Auch dadurch, dass wir umfassend publizieren und im In- und Ausland Vorträge halten, hat unsere Stimme ein besonderes Gewicht.
Auf Wunsch bekommen Sie von uns übrigens auch Beratungs-Pakete: „Nie mehr Ärger mit der gesamten Korrespondenz mit BAFA und HZA“ – um hier nur ein Beispiel zu nennen.
So verfügen wir über beste und langjährige Beziehungen zu allen Export- und Zollbehörden Europas (v.a. Auswärtiges Amt, BAFA, BMWi, BMWFW, SECO und Hauptzollämter) und der USA.
Hierdurch kann ein Genehmigungsantrag, der sonst „verloren“ zu sein scheint, noch „gerettet“ werden. Wir können Anträge maßgeblich beschleunigen. Bei Verstößen können wir die Sanktionen sehr gering halten.
Bei HOHMANN RECHTSANWÄLTE treffen Sie einerseits auf höchste Qualitäts-Standards einer Metropolregion. Andererseits profitieren Sie von unserer persönlichen Atmosphäre mit echtem Servicegedanken und zuverlässiger Erreichbarkeit. International stützt Sie ein dichtes Netzwerk an Kooperationspartnern, so dass wir Ihre Zweifelsfragen jederzeit durch Rückfragen bei unseren Kooperationspartnern (v.a. in den USA und Japan) effizient absichern können.
Das führende JUVE-Branchenhandbuch hat uns gerade wieder als „häufig im Außenwirtschaftsrecht empfohlene Kanzlei“ ausgezeichnet (JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-18) und dabei unsere langjährige Expertise im Außenwirtschaftsrecht hervorgehoben, die seit über 15 Jahren besteht. So sind wir v.a. bei folgenden Bereichen angesehene Spezialisten: Beratung zu Embargos, US-Exportrecht, EU-Exportrecht, Zollrecht, Export- und Zollverstößen, Neufassung Organisationsanweisungen etc.
Zum US-Exportrecht werden wir auch von mehreren US-Kanzleien empfohlen.