Das Beratungsangebot zum Außenhandelsrecht umfasst:

EU und US Exportrecht


Export Compliance, Risikomanagement (u.a. Gutachten, Organisationsanweisungen, Audits, vertragliche Absicherungen, etc.), Beantragen von Export-Genehmigungen (EU und USA), umfassende Beratung zu Embargos, Sanktionslisten und Technologietransfer, Listung und De-Listung von Gütern; spezielle Beratung zum US Exportrecht (zu EAR, OFAC, ITAR, US Person, de minimis); Rüstungsgüter- und Waffenrecht.


EU und US Zollrecht


Optimierung Zollabwicklung und Organisationsanweisungen; Ein-reihungen/ vZTA, Präferenz- und Veredelungsverfahren, Ursprung und Antidumping; zollrechtliche Vereinfachungen; Vertretung vor Behörden und Finanzgerichten; Beratung zu C-TPAT.

 


Wirtschaftsstrafrecht


v.a. bei Verstößen im Außenwirtschafts- und Stoffrecht.


Compliance von Dienstleistern


Export- und Zollrecht, internationale Finanzierungs-fragen/Geldwäsche, Transport-recht, Antiboykott und Anti-Korruption.

 


Internationales Vertragsrecht


v.a. Kauf- und Lizenzverträge; Begleitung von Transaktionen inkl. Dispute Resolution.


Internationales Vertriebsrecht


Produktsicherheits- und Vertriebsrecht, internationales Handelsvertreterrecht, Fragen der Exportfinanzierung.

 


Internationales Recht


Europarecht und Internationales Privatrecht (v.a. EU und WTO-Recht), sowie US-Recht, japanisches, chinesisches und indisches Recht (durch uns bzw. durch Kooperationspartner, v. a. in Washington DC, Miami, Tokio, Peking, Brüssel u.a.).


Die Beratung zum Stoffrecht umfasst:

Chemikalien- und Biozidrecht


Compliance mit REACH und Biozid-VO (Abgrenzungsfragen, Zulassungen, Registrierungen, Kennzeichnungen) sowie: Gefahrstoff- und Produktsicherheitsrecht, Kosmetikrecht und FDA 


 


Die Beratung zum sonstigen Wirtschaftsrecht und Verfassungsrecht umfasst:

sonstiges Wirtschaftsrecht


(v.a. Wettbewerbs-, Kartell-, Gewerbe- und Vergaberecht)

 


Verfassungsrecht


Verfassungs-beschwerden in Karlsruhe & Straßburg zu Wirtschaftsgrundrechten.

 


Unsere Kooperationspartner

Mit uns finden Sie für Ihr Anliegen auch auf internationaler Ebene ein dicht gewebtes, langjährig praxiserprobtes Netz von Kooperationspartnern. Ein unterschiedliches administratives Verständnis von Vorschriften – vor allem in den USA und in Japan – fangen wir damit von vorneherein auf.

Zu unseren engsten Partnern zählen in

  • Washington DC etc.: eine Kanzlei, die auf US-Embargos, EAR und ITAR spezialisiert ist,
  • Miami USA etc.: eine Kanzlei für US-Zoll- und US-Exportrecht sowie internationales Wirtschaftsrecht (v. a. für Zölle, Präferenzen, Verrechnungspreise etc.),
  • Tokio: eine Kanzlei für japanisches Wirtschaftsrecht,
  • sowie verschiedene Sozietäten in Bangkok, Brüssel, London, New York, New Delhi, Paris, Peking und Shanghai.