Indien: Geschäft mit Indien & indisches Recht

Aktuelle Rechtstexte (mit Hinweisen und unserem Beratungsangebot)

Handel mit Indien (Stand 07.01.2021)

A) Hinweise und Rechtstexte hierzu

Einfuhr von Gütern nach Indien

  • In Indien gilt das Harmonisierte System, sodass die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern in der EU und in Indien übereinstimmen. Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Importzolls ist generell der Transaktionswert, also der für die Ware tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Zu diesem werden noch bestimmte Kosten hinzugerechnet.
  • Für die Einfuhr bestimmter Güter nach Indien können Restriktionen bestehen. Besonders zu beachten ist so etwa die Einfuhrliste als Anhang zur ITC (HS) Classification of Export Import Items. Dieser kann entnommen werden, für welche Waren Importbeschränkungen oder -verbote gegeben sind. Zum Abruf auf der Seite des Directorate General of Foreign Trade (DGFT) stehen auch die List of Restricted Items for Imports und die List of Prohibited Items for Imports, aus denen sich die Güter mit Importbeschränkungen auch noch einmal ergeben. Sind die Waren für die Einfuhr als beschränkt, also als “restricted” gekennzeichnet, muss eine Genehmigung des DGFT oder der jeweils zuständigen Behörde eingeholt werden.

 

Exportkontrollrecht:

 

UN-Kaufrecht

  • Indien ist, anders Deutschland, kein Vertragsstaat des UN-Kaufrechts (auch CISG genannt). Bei Kaufverträgen mit indischen Geschäftspartnern findet das UN-Kaufrecht daher nicht automatisch Anwendung. Seine Geltung kann jedoch im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Dies kann sich empfehlen, um die Anwendung des indischen Vertragsrechts, dem Contract Act (1872) und dem Sale of Goods Act (1930), auszuschließen.

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Auch hinsichtlich des Handelsrechts ist auf die Regelungen des Contract Act (1872) zu verweisen. Gesellschaftsrechtlich kann zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Vorschriften zu den Personengesellschaften (Partnerships) können dem Partnership Act (1932) und, wenn es um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung gehen sollte, dem Limited Liability Partnership Act (2008) entnommen werden. Die Gründung von Kapitalgesellschaften in Indien richtet sich nach dem Companies Act (2013) und der Companies Amendment Bill (2020). Für ausländische Investoren bietet sich in der Regel die Gründung einer Private Limited Company (vergleichbar der GmbH) oder Public Limited Company Daneben kann etwa auch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit eröffnet werden.
  • Hinsichtlich ausländischer Investitionen in Indien ist vor allem der Foreign Exchange Management Act Die Mehrzahl der Transaktionen ist genehmigungsfrei (Automatic Approval Route). Erforderlich ist dann nur eine Meldung bei der Reserve Bank of India. In anderen Branchen muss hingegen vor dem Investment eine Genehmigung eingeholt werden (Government Route). Der konsolidierten FDI Policy kann entnommen werden, für welche Branchen Verbote oder Beschränkungen bzw. Genehmigungspflichten bestehen und welche Investitionen genehmigungsfrei getätigt werden können. Außerdem werden auch Beteiligungsgrenzen, bis zu denen ausländische Direktinvestitionen zulässig sind, zu den einzelnen Industriesektoren aufgezeigt.
  • Bei der Versendung von Arbeitskräften nach Indien sind zudem steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag in Indien Contact 11/2007 (zum Beitrag: Indien_Contact_11-2007.pdf).

 

Vertriebsrecht

  • Das indische Recht der Handelsvertretung beruht auf Art. 182 bis Art. 238 des Contract Act (1872). Die Vorschriften enthalten grundsätzliche Regelungen des Auftragsrechts und der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung. Beide Gesetze enthalten allerdings keine speziellen Regelungen über das Verhältnis zwischen Vertreter bzw. Handelsvertreter und Prinzipal, so dass besonderes Augenmerk auf die vertragliche Gestaltung zu richten ist. Nachvertragliche Ausgleichsansprüche sind im indischen Recht nicht vorgesehen. Hinsichtlich des Vertragshändlers finden sich keine gesetzlichen Regelungen. Deshalb sollte auch hier besonders auf die Ausgestaltung der entsprechenden Verträge geachtet werden.

 

Patent-, Marken- und Urheberrecht

 

Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitration) in Indien

  • Die staatlichen Gerichte in Indien sind dauerhaft überlastet. Verfahren können sich so gerne über mehrere Jahre dahinziehen. Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt daher eine echte Alternative dar. Regelungen zum Schiedsverfahren finden sich im indischen Arbitration and Conciliation Act (1996) und die Fassung zu dessen Änderung aus dem Jahr 2019. Besonders hervorzuheben ist die Schiedsgerichtsbarkeit durch die Indo-German Chamber of Commerce. Hier kann der Rechtsstreit meist binnen 6 oder 9 Monaten gelöst werden, während es bei den staatlichen Gerichten Indiens bis zu 5 Jahre dauern kann. Weitere Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit können Sie auch unserem Beitrag in der Zeitschrift China Contact 05/2007 entnehmen (zum Beitrag: ChinaContact_05-2007.pdf).
  • Für Verträge mit indischen Partnern ist die Vereinbarung einer Schiedsklausel auch deswegen ratsam, da Indien das New Yorker Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung ausländischer Schiedssprüche unterzeichnet hat. Aus diesem Grund können ausländische Schiedssprüche auch in Indien vollstreckt werden.

 

B) Unser Beratungsangebot hierzu*1

  • Beratungen und Vertretung bei Güter- und Technologie-Exporten nach Indien zum Export-, Zoll- und Vertriebsrecht, sowie bei Einfuhren nach Indien, inklusive Beantragen der erforderlichen Genehmigungen
  • Erstellung von Liefer- und Lizenzverträgen für Lieferungen nach Indien bzw. von Indien in die EU, sowie von Handelsvertreterverträgen für Indien
  • Rechtliche Beratung und Begleitung des Indien-Geschäftes, vor allem, wenn es zu rechtlichen Problemen und/oder zu Schäden kommt (vor allem Vermeiden von Konflikten durch Verhandlungen, sonst: außergerichtliche Streitbeilegung durch Schiedsgericht)
  • Beratung zum Markteintritt Indien bzw. zu Investitionen in Indien, ob diese zulässig bzw. genehmigungspflichtig sind, und Begleitung von Genehmigungsverfahren (z.B. für Investitionsvorhaben) und von Registrierungen
  • Beratung zu notwendigen Zertifizierungen und zur Produktsicherheit beim Handel zwischen Indien und EU (u.a. dann, wenn der Zoll diese Güter beanstandet)
  • Integration von indischen Exportvorschriften in ICP/ Organisationsanweisungen eines Konzerns
  • Beratung zu Auswirkungen und Folgen des Doppelbesteuerungsabkommens, etwa bei der Entsendung von Arbeitskräften nach Indien
  • Rechtliche Beratung zum Outsourcen von Dienstleistungen, inkl. Beratung zu Outsourcing-Verträgen (u.a. nach Export-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht)
  • u.a.

Copyright Hohmann Rechtsanwälte: Keine kommerzielle Nutzung (inkl. für Veröffentlichungen, Präsentationen oder Homepages) ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung

 

*1 Soweit erforderlich oder indisches Recht dies vorschreibt, werden die anwaltlichen Leistungen z.T. durch einen Kooperationspartner in Indien erbracht.


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